Leistungen
Wir bieten im Rahmen einer Mitgliedschaft:
Erstellung der Einkommensteuererklärung
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Berechnung des steuerlichen Ergebnisses
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komplette Abwicklung mit dem Finanzamt
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Bescheidprüfung
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Einspruchsverfahren
ganzjährige steuerliche Betreuung
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zur Steuerklassenwahl
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zur Nutzung von Steuervorteilen
Beratung und Antragstellung
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im Kindergeldverfahren i.S.d. EStG
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im Investitionszulagenbereich nach §§3 und 4 InvZulG
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bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung
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im Haushaltscheckverfahren
Neu: Wir dürfen Sie nun auch betreuen
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bei der Wohnungsbauprämie
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bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge („Riester-Rente“) nach dem AVmG
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bei der Übungsleiterpauschale
*Die Beratungsbefugnis
der Lohnsteuerhilfevereine ist umfassend im Steuerberatungsgesetz geregelt (StBG).
Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir für Arbeitnehmer, Rentner
und Unterhaltsempfänger in folgenden Steuersachen Hilfe leisten:
Bei der Einkommensteuererklärung, wenn nur Einkünfte aus
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nichtselbständiger Arbeit (=Lohnsteuerbescheinigung)
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wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente)
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und aus Unterhaltsleistungen
vorliegen und / oder Einkünfte aus
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Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
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Vermietung und Verpachtung und
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privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. aus sogenannten Spekulationsgeschäften)
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Übungsleiterpauschalen
erzielt wurden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 18.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.000 Euro bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.
In anderen Steuersachen
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beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
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bei der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG
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beim Kindergeld i.S.d. EStG
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bei der Wohnungsbauprämie und
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im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der zusätzlichen
Altersvorsorge ("Riester-Rente") nach dem AVmG