top of page

Leistungen

Wir bieten im Rahmen einer Mitgliedschaft:

Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Berechnung des steuerlichen Ergebnisses

  • komplette Abwicklung mit dem Finanzamt

  • Bescheidprüfung

  • Einspruchsverfahren

ganzjährige steuerliche Betreuung
  • zur Steuerklassenwahl

  • zur Nutzung von Steuervorteilen

Beratung und Antragstellung
  • im Kindergeldverfahren i.S.d. EStG

  • im Investitionszulagenbereich nach §§3 und 4 InvZulG

  • bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung

  • im Haushaltscheckverfahren

Neu: Wir dürfen Sie nun auch betreuen
  • bei der Wohnungsbauprämie

  • bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge („Riester-Rente“) nach dem AVmG

  • bei der Übungsleiterpauschale

*Die Beratungsbefugnis
der Lohnsteuerhilfevereine ist umfassend im Steuerberatungsgesetz geregelt (StBG).

Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir für Arbeitnehmer, Rentner
und Unterhaltsempfänger in folgenden Steuersachen Hilfe leisten:

 

Bei der Einkommensteuererklärung, wenn nur Einkünfte aus
 

  • nichtselbständiger Arbeit (=Lohnsteuerbescheinigung)

  • wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente)

  • und aus Unterhaltsleistungen
     

vorliegen und / oder Einkünfte aus
 

  • Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)

  • Vermietung und Verpachtung und

  • privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. aus sogenannten Spekulationsgeschäften)

  • Übungsleiterpauschalen
     

erzielt wurden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 18.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.000 Euro bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.
 

In anderen Steuersachen
 

  • beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

  • bei der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG

  • beim Kindergeld i.S.d. EStG

  • bei der Wohnungsbauprämie und

  • im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der zusätzlichen
    Altersvorsorge ("Riester-Rente") nach dem AVmG

Kontakt
bottom of page