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Mitglied
werden
rechnet
sich

Ihr Vorteil als Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein
  • Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen im Rahmen der Beratungsbefugnis, denn wir wissen welche Zulagen und Förderungen Ihnen zustehen.

  • Zukünftig brauchen Sie keine Formulare der Finanzverwaltung mehr ausfüllen

  • Vor dem Versand an die Finanzverwaltung erhalten Sie eine Berechnung über das Ergebnis Ihrer Einkommensteuererklärung.

  • Wir prüfen Ihren Einkommensteuerbescheid, legen Einspruch ein und kümmern uns um die Höhe Ihrer Vorauszahlungen.

Mitgliedsbeitrag

Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2019 für Ihre Mitgliedschaft

Einmalige Aufnahmegebühr: 11,90 Euro

Summe der positiven Einnahmen und Bezüge (wie Kindergeld, Arbeitslosen- und Krankengeld, Minijob) einschl. Progressionsvorbehalt.

über
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter

150.000,00 Euro
150.000,00 Euro
110.000,00 Euro
90.000,00 Euro
75.000,00 Euro
65.000,00 Euro
50.000,00 Euro
38.000,00 Euro
25.000,00 Euro
17.500,00 Euro

297,50 Euro
279,85 Euro
249,90 Euro
202,30 Euro
184,45 Euro
160,65 Euro
142,80 Euro
124,95 Euro
95,20 Euro
71,40 Euro

Alle Gebühren verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
 

Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.


Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellen so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.
 

Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.

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